Man ruft Grace* an ihre Zellentür: Dort liegt ihre Mutter, bewusstlos und unkenntlich. Die Wärter drohen, sie ebenso zuzurichten. Nur das Reden mit Gott hilft Grace.
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Die Arbeit von Open Doors und die Projekte, die wir mit den zahlreichen Kirchen und Partnern in über 60 Ländern weltweit durchführen können, sind nur durch Ihre Hilfe möglich – im Gebet, aber auch finanziell. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Weitere Informationen zum Thema Spenden finden Sie hier.
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Spendenkonten
Postbank Karlsruhe:
IBAN: DE67 6601 0075 0315 1857 50
BIC: PBNKDEFFXXX
Nassauische Sparkasse:
IBAN: DE53 5105 0015 0159 0460 44
BIC: NASSDE55XXX
Welcher Verwendungszweck?
Immer wieder werden wir von Spendern gefragt, wie sie den Dienst von Open Doors mit ihrer Spende am effektivsten unterstützen können. Am meisten hilft es uns bei der Umsetzung unserer Projekte, wenn wir Spenden ohne einen spezifischen Verwendungszweck erhalten. Angesichts der dynamischen Situation in vielen Ländern, in denen durch Kriege oder Fluchtbewegungen neue Herausforderungen zur Hilfe verfolgter Christen weltweit entstehen, können wir zweckfreie Spenden flexibel genau dort einsetzen, wo die Not am größten ist. Sie reduzieren auch den internationalen Koordinations- und Verwaltungsaufwand erheblich.
Sollten Sie allerdings ein bestimmtes Anliegen bei der Unterstützung verfolgter Christen auf dem Herzen haben, dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Verwendungszweck dennoch möglichst weit fassen könnten, wie z. B. „Hilfe zur Selbsthilfe“ oder „Christliches Material“. Weitere Vorschläge finden Sie im Online-Spendenformular weiter oben. Oder Sie können uns, falls Sie einen größeren Betrag gezielt für einen bestimmten Projektbereich einsetzen möchten, auch gerne anschreiben. Wir können den Zweck dann gemeinsam mit Ihnen abstimmen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Spendenbescheinigung
Eine Jahresspendenbescheinigung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres zu.
Steuerbefreiungsstatus
Open Doors Deutschland e. V. ist wegen Förderung der Religion und mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hofheim am Taunus St.-Nr.: 46/250/50616 vom 28.07.2017 für den letzten Veranlagungszeitraum 2014–2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Download)
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat können Sie Open Doors ermächtigen, einen regelmäßigen Spendenbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Ihr Vorteil dabei: Wir kümmern uns um alles. Um das Mandat auszustellen, können Sie einfach die PDF-Datei ausdrucken, ausfüllen und uns unterschrieben per Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass uns das Formular mindestens zwei Wochen vor dem ersten Einzug vorliegen muss, damit wir Ihnen rechtzeitig eine detaillierte Vorabinformation Ihrer Spende zukommen lassen können.
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