Bewegungsfreiheit

Bewegungsfreiheit

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte bestimmt in seinem Artikel 12:

„(1) Jedermann, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.“

„(2) Jedermann steht es frei, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen.“

„(3) Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist und die Einschränkungen mit den übrigen in diesem Pakt anerkannten Rechten vereinbar sind."

„(4) Niemand darf willkürlich das Recht entzogen werden, in sein eigenes Land einzureisen.“

Natürlich sind nicht nur Christen in vielen Ländern in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Doch immer wieder werden Christen aus ihren angestammten Wohngebieten vertrieben. Oftmals wird es Christen untersagt, an christlichen Veranstaltungen oder Schulungen im Ausland teilzunehmen, während für andere Zwecke die Ausreise genehmigt wird.

 

 

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