Minderheitenrechte

Minderheitenrechte

Da Christen in den meisten Staaten, in denen sie unter Druck stehen, zu den Minderheiten zählen, gelten für sie häufig die speziellen Schutzvorschriften für Minderheiten.

Die in sehr umfangreichen Konventionen festgelegten Minderheitenrechte werden Christen als Angehörigen einer religiösen Minderheit in vielen Ländern vorenthalten. Aufgrund ihres prekären Status haben sie häufig kaum eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, sei es juristisch, sei es, dass sie wenigstens in der Öffentlichkeit Gehör finden.

 

So regelt etwa Artikel 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte:

„In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.“

Daneben ist zumindest als Maßstab auch die Erklärung 47/135 der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Rechte von nationalen, ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten vom 18. Dezember 1992 heranzuziehen.

 

 

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