Recht auf Leben

Recht auf Leben

Artikel 6, Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte bestimmt:

„Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“

Dieses Recht umfasst die Verpflichtung des Staates Individuen nicht willkürlich zu töten sowie ihr Leben vor nicht-staatlichen Akteuren zu schützen.

 

 

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