Rechte von Frauen

Rechte von Frauen

Speziell geschützt werden die Rechte von Frauen, besonders im „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ vom 18. Dezember 1979.


Unter anderem wird Frauen darin garantiert, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt ausüben und genießen zu dürfen (Artikel 3) sowie Frauen vor dem Gesetz dem Mann gleichzustellen (Artikel 15 Absatz 1). Außerdem verpflichten sich die Vertragsstaaten, Maßnahmen zur Abschaffung des Frauenhandels und der Ausbeutung durch Prostitution zu ergreifen (Artikel 6). Gleichberechtigung soll vor allem auch im Ehe- und Familienrecht gewährleistet werden (Artikel 16).

In Ländern, in denen Christen eine Minderheit bilden, sind Frauen regelmäßig besonders benachteiligt und können sich daher auf die ihnen nach internationalen Konventionen zustehenden Schutzrechte kaum berufen. Christliche Frauen sind in diesen Ländern auf zweifache Weise von Diskriminierung betroffen.

 

 

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