Versammlungsfreiheit

Versammlungsfreiheit

In Artikel 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wird das Recht auf Versammlungsfreiheit bestimmt:

„Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wird anerkannt. Die Ausübung dieses Rechts darf keinen  anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.“

Dieses Recht ist offensichtlich stark mit der Religionsfreiheit verknüpft, da die Versammlung von Gemeinden Teil des kollektiven Rechts, seine Religion „in Gemeinschaft mit anderen“ auszuüben, ist (Artikel 18). In Staaten, in denen die Regierung mit allen Mitteln ihren Machterhalt sichern wird, ist dieses Recht oft besonders stark eingeschränkt. Doch sind es häufig auch lokale Gemeinschaften, die gegen die Zusammenkünfte der christlichen Minderheiten vorgehen, da diese als Bedrohung der vorherrschenden religiösen Identität wahrgenommen werden. Dieses Recht gilt auch gerade dort, wo sich eine Gemeinde nicht als Ganzes versammelt, sondern sich etwa im Rahmen eines Gebets- oder Hauskreises im kleineren Rahmen trifft.

 

 

Zurück zur Übersicht

Mehr Informationen zu Christenverfolgung

Eine Frau mit dunklen Haaren und ein Mädchen mit einer Brille schauen in die Kamera

Hinter den Zahlen des Weltverfolgungsindex stehen Menschen, die Frauen und Männer, die wegen Ihres Glaubens an Jesus verfolgt werden – die „Gesichter der Verfolgung“.