Wer bestimmt, was Menschenrechte sind?

Welche Rechte international als Menschenrechte anerkannt sind, ist in der sogenannten Internationalen Menschenrechtscharta festgelegt. Sie besteht aus drei von den Vereinten Nationen verabschiedeten Dokumenten: Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (Zivilpakt) und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt).

Wie sich bereits aus dem Namen erkennen lässt, handelt es sich bei der AEMR um kein rechtsverbindliches Dokument im engeren Sinne. Jedoch wird die 1948 verabschiedete Erklärung aufgrund ihrer weitverbreiteten Verwendung allgemein als internationales Gewohnheitsrecht anerkannt. Außerdem ist sie ein wichtiges politisches Dokument, da nicht alle Staaten auch Mitglieder der beiden Pakte geworden sind.

1966 wurden die Menschenrechte aus der AEMR im Zivilpakt und im Sozialpakt, zwei rechtsverbindlichen Konventionen, verankert. Diesen Pakten können Staaten beitreten, wodurch sie für die Mitglieder rechtsverbindlich werden. Der Zivilpakt hat 169 Mitgliedstaaten, der Sozialpakt 165 (Stand: Februar 2017).  Zwei Ausschüsse sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der beiden Konventionen zu überwachen und die Staatenberichte, in denen Mitgliedsstaaten regelmäßig zur herrschenden Menschenrechtssituation Stellung nehmen müssen, zu bearbeiten und zu beantworten.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist in Artikel 18 der AEMR festgelegt, nach der sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zu richten haben und die somit den international gültigen Standard darstellt. Außerdem ist das Recht auf Religionsfreiheit in Artikel 18 des Zivilpakts verankert, dessen Einhaltung vom UN-Menschenrechtsausschuss überwacht wird.