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Türkei: Politik zum genauen Hinsehen aufgefordert

Open Doors begrüßt Einsatz des deutschen Bundespräsidenten für Religionsfreiheit

(KELKHEIM, 21. Oktober 2010, Open Doors) – Das Hilfswerk für verfolgte Christen Open Doors begrüßt ausdrücklich das Eintreten für Religionsfreiheit des deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff vor dem türkischen Parlament am 19. Oktober. "Es ist für verfolgte Christen sehr hilfreich, dass er so klar den Schutz der christlichen Minderheit im Land angesprochen hat", so Markus Rode, Leiter des deutschen Zweiges des christlichen überkonfessionellen Hilfswerks. "Vor allem ist erfreulich, dass er seine Aussage nicht nur auf die Religionsfreiheit für Christen in der Türkei beschränkt hat, sondern alle islamischen Staaten in den Appell eingeschlossen hat." Doch bei aller Freude über den Stellenwert, den die Religionsfreiheit in der Rede des Bundespräsidenten eingenommen hat, gelte es wachsam zu bleiben.

Theorie und Praxis
Der Leiter des Referats Menschenrechte bei Open Doors Deutschland (Kelkheim bei Frankfurt am Main), Dr. Daniel Ottenberg, weist darauf hin, dass die Türkei Mitglied aller einschlägigen Menschenrechtsverträge sei. "Sowohl nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch nach Artikel 18 des Internationalen Pakts gehört zur Religionsfreiheit auch das Recht auf Mission. Dieses Recht darf nicht dadurch entwertet werden, dass Gläubige genau deshalb verurteilt werden." Ottenberg verweist auf den Fall der türkischen Christen Turan Topal (50) und Hakan Tastan (41), die am 14. Oktober von einem Gericht im türkischen Silivri einerseits freigesprochen und anderseits verurteilt wurden. Der Anwalt der Männer, Haydar Polat, weist darauf hin, dass nach der türkischen Verfassung sowohl das Christsein als auch das Christwerden, also auch die Weitergabe des christlichen Glaubens, legal seien. In der Praxis gebe es dagegen immer wieder Probleme. Das Urteil sei daher "ungerecht" und man werde dagegen Berufung einlegen.

Türkei: ermordete Christen aus MalatyaForderung, wachsam zu bleiben
Ebenso erhält das Hilfswerk Open Doors immer wieder Nachrichten, dass Christen – besonders muslimischer Herkunft - anonym Morddrohungen erhalten. Damit sollen sie eingeschüchtert und gezwungen werden, zum Islam zurückzukehren. Das Werk fordert die deutsche Politik auf, wachsam zu bleiben und im Dialog mit der Türkei diese Punkte weiterhin regelmäßig anzusprechen und zu verfolgen. Dies sei auch deshalb nötig, weil die Morde an drei Christen im türkischen Malatya im April 2007, die weltweit Aufsehen erregt haben, bis heute nicht aufgeklärt sind und es momentan nicht danach aussehe, als würde das Gerichtsverfahren bald zu einem Abschluss kommen. Dies führe, so Open Doors, bei der ohnehin an den Rand gedrängten christlichen Minderheit zu noch mehr Angst und Unsicherheit. Das ständige, auch öffentlich geäußerte Besorgt sein um die christliche Minderheit in der Türkei sei da-her für diese eine große Ermutigung. Open Doors bittet alle Politiker weiterhin um die anhaltende Fürsprache für verfolgte Christen in islamisch geprägten Ländern. (Foto Open Doors: ermordete Christen: Necati Aydin, Ugur Yuksel und der Deutsche Tilman Geske)

Sieben Monate Haft für Christen
Nicht schuldig und schuldig: Diese zwei Urteile fällte am 14. Oktober ein Gericht im türkischen Silivri bei Istanbul gegen zwei Christen. Zum einen wurden Turan Topal (50) und Hakan Tastan (41) nach vierjähriger Verhandlung aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Beleidigung des türkischen Staates (Artikel 301) sowie der Beleidigung des Volkes (Artikel 216) durch die Verbreitung des Christentums freigesprochen. Verurteilt wurden sie jedoch zu je sieben Monaten Gefängnis wegen des unerlaubten Sammelns von Informationen über Staatsbürger (Artikel 135). Gegen die Zahlung einer Geldstrafe von umgerechnet rund 2.300 Euro müssten sie aber nicht in Gefängnis. Im Oktober 2006 wurden die beiden Männer festgenommen. Nach einer zweitägigen Ermittlung klagte man sie an, das Türkentum und den Islam beleidigt zu haben, als sie in Silivri mit drei jungen Männern über ihren christlichen Glauben sprachen. Zur Zeit ihrer Verhaftung waren beide Christen ehrenamtliche Mitarbeiter des Zentrums für Bibelforschung. Sie waren mit Besuchern der Internetseite des Zentrums in Kontakt getreten, die Interesse am christlichen Glauben bekundet hatten. Das Verfahren gegen sie hatte in der Türkei großes Aufsehen erregt. Die 11. gerichtliche Anhörung am 25. Mai 2010 wurde nach wenigen Minuten beendet, da die Staatsanwaltschaft keine neuen Beweise oder Zeugen gegen Hakan Tastan und Turan Topal vorbringen konnte. Das Gericht von Silivri setzte daher einen neuen Gerichtstermin für den 14. Oktober 2010 an.