Nachrichten

Bhutan: Rechtsstatus von Christen unklar

Kirchenbau und Verkauf von christlicher Literatur weiter verboten<br>

(Open Doors) – Entgegen früheren Ankündigungen bleibt der Status von Christen im Himalaya-Staat Bhutan weiter ungeklärt. Darauf macht das überkonfessionelle Hilfswerk Open Doors aufmerksam, das sich für verfolgte und benachteiligte Christen in mehr als 50 Ländern einsetzt. Unter den 703.000 Einwohnern Bhutans leben rund 16.500 Christen (2,3 Prozent). Die Regierung erlaubt ihnen keine Versammlungen in Privathäusern, an denen mehrere Familien beteiligt sind. Auch dürfen sie keine Kirchen bauen oder christliche Literatur verkaufen.

Das Religionsgesetz des südasiatischen Landes von 2007 erkennt nur buddhistische und hinduistische Religionsgemeinschaften an. Die Verfassung des Kleinstaats sieht zwar Religionsfreiheit für alle Bürger vor, bezeichnet aber auch den Buddhismus als das spirituelle Erbe des Landes. Auf dem Open Doors-Weltverfolgungsindex belegt Bhutan Platz 14 der Rangliste von Ländern, in denen Christen aufgrund ihres Glaubens am stärksten verfolgt und benachteiligt werden. Insbesondere die Anerkennung eines Religionswechsels, etwa vom Buddhismus zum christlichen Glauben, sei schwierig, machte Jigmi Yoser Thinley in einem Interview mit dem Nachrichtendienst Compass Direct deutlich. Thinley ist der erste demokratisch gewählte Premierminister des Landes.

Konversionen sind Akt der Intoleranz

Der Premierminister verurteilte "erzwungene" Konversionen vom Buddhismus zu einer anderen Religion: "Zu behaupten, dass die eigene Religion die richtige und die Religion des Konvertiten [gemeint ist der Buddhismus, Anm. OD] folglich die falsche Religion ist, ist die schlimmste Form von Intoleranz gegenüber Andersgläubigen und spaltet Familien und ganze Gesellschaften." Konversionen seien insbesondere dann falsch, wenn sie mit der Vorspiegelung wirtschaftlicher oder sonstiger Vorteile einhergingen. Gefragt, ob ein Mensch aus freien Stücken seinen Glauben wechseln darf, antwortete der Premierminister: "Ja, es herrscht die Freiheit, seinen Glauben zu wählen." (Foto: Klosterfestung Punakha Dzong in Bhuthan/Open Doors)

Glaubenswechsel werden nicht erzwungen
Den Vorwurf von Bekehrungen unter Zwang oder auf der Grundlage falscher Versprechungen weisen Pastoren vor Ort strikt zurück. So werde beispielsweise zwar für kranke Menschen auf deren Wunsch hin gebetet, ihnen aber keineswegs die christliche Lehre aufgezwungen. Vielmehr beschäftigten sich Menschen, die nach Gebet gesund geworden seien, häufig aus eigenem Antrieb mit dem christlichen Glauben.

Verunsicherung unter Christen
Aufgrund der weiterhin ungeklärten Lage ist die christliche Minderheit in Bhutan verunsichert. Beamte aus dem Innen- und Kultusministerium hatten vor Kurzem erklärt, dass Christen das Recht haben, ihren Glauben "entsprechend der geltenden kulturellen Normen" zu praktizieren. Dennoch werden sie weiterhin in der Ausübung ihres Glaubens eingeschränkt. Auch in sozialen Diensten dürfen sie sich nicht engagieren. Bisher wird Christen nicht einmal gestattet, ihre Verstorbenen nach christlichem Brauch zu bestatten. Dessen ungeachtet vertrauen einheimische Pastoren nach eigenem Bekunden weiterhin darauf, dass die politische Führung ernsthaft nach einer Lösung sucht. Sie bestätigten, dass sie bei der Ausübung ihres Glaubens in der Regel vom Staat nicht behelligt werden. Zumindest werden kleine Gruppen, die sich in Privathäusern zu Gottesdiensten treffen und dabei nicht auffällig werden, nicht behelligt. Allerdings hat im Oktober 2010 ein Gericht in Gelephu im Süden Bhutans den ethnischen Nepalesen und Christen Prem Singh Gurung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf: Er soll zivile Unruhe gestiftet haben. Gurung hatte Dorfbewohner eingeladen, nepalesische Filme anzuschauen. Einige der Filme hatten einen Bezug zum christlichen Glauben.

Verkündigung als Streitpunkt
Gemäß international geltenden Konventionen gehört die Weitergabe von Glaubensinhalten zum unveräußerlichen Menschenrecht auf Religionsfreiheit. Nach einem Besuch in Bhutan ist Godfrey Yogarajah, Geschäftsführer der Kommission für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz, der Ansicht, dass die Standpunkte der Regierung Bhutans und die der Christen nicht weit auseinander liegen: "Christen sind ebenfalls davon überzeugt, dass es für eine Hinwendung zum Christentum keine finanziellen Anreize geben sollte. Dies widerspricht der biblischen Lehre. Die Christen in Bhutan sollten das klarstellen und der Regierung versichern, dass sie jeglichem Verstoß in diesem Bereich nachgehen werden." Das kleine buddhistische Königreich Bhutan liegt im Himalaya, zwischen den Großmächten Indien und China. Seit Unterzeichnung der Verfassung im Jahr 2008 ist das Land eine konstitutionelle Monarchie. Nach über einem Jahrhundert der absoluten Monarchie soll das Land demokratisch regiert werden. Die ersten freien Wahlen fanden 2008 statt.


Bitte beten Sie für die christliche Minderheit in Bhutan, damit sich bald ihr rechtlicher Status klärt und sie frei ihren Glauben praktizieren können. Dazu gehören der Bau von Kirchen, das Feiern von Gottesdienst sowie der freie Zugang zu christlicher Literatur.

QuelleCompass Direct