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(Open Doors, Kelkheim) – Das oberste Gericht Malaysias hat am 27. Februar vier Antragsteller abgewiesen, die ihre offizielle Anerkennung als Christen einklagen wollten. Dabei ging es um den Wechsel vom Islam zum christlichen Glauben. In der Urteilsbegründung verwiesen die fünf Richter darauf, dass Anträge im Zusammenhang mit der Abkehr vom Islam in die Zuständigkeit von Scharia-Gerichten fielen.
Drei der Antragsteller waren früher Christen und hatten im Zuge ihrer Eheschließung mit muslimischen Partnern eingewilligt, zum Islam zu konvertieren. Nach dem Scheitern von zwei Ehen und einem Todesfall wollten sie nun zum christlichen Glauben zurückkehren und dies auch in ihren offiziellen Dokumenten bescheinigen lassen. Den vierten Antrag stellte eine ehemalige Muslimin, die sich bereits im Jahr 2009 taufen ließ. Lokalen Medienberichten zufolge mussten alle vier aufgrund ihrer Abkehr vom Islam Beratungsgespräche führen, nach denen sie ihren Entschluss jedoch nochmals bekräftigten. Aufgrund des Richterspruchs vom 27.02. gelten sie nun offiziell weiterhin als Muslime.
Nach der öffentlichen Bekanntgabe des Urteils spielten sich auf dem Vorplatz des Gerichts in der Provinzhauptstadt Kuching (Bundesstaat Sarawak) tumultartige Szenen ab. Zahlreiche Muslime skandierten „Allahu akbar“ (Allah ist am größten) und bedrängten den anwesenden katholischen Erzbischof von Kuching, Simon Peter Poh. Aus Furcht vor Übergriffen wurde er durch die aufgeheizte Menge zu seinem Auto eskortiert.
Der Islam wird von den Malaien, der größten Volksgruppe in Malaysia, als elementarer Bestandteil ihrer Identität betrachtet. Die Abkehr vom Islam gilt nach islamischem Recht (Scharia) als schwerwiegendes Verbrechen. In den letzten Jahrzehnten ist der konservative Islam auf dem Vormarsch; seine Vertreter fordern immer lauter, dass Malaysia als muslimisches Land regiert wird.
Unterdessen hat die Zahl von Angriffen auf Kirchen und Pastoren zugenommen. Zivilgerichte haben immer mehr Teile ihrer Jurisdiktion an Scharia-Gerichte abgegeben, sofern religiöse Fragen im Zusammenhang mit dem Islam betroffen waren.
Ein christlicher Menschenrechtsaktivist kommentierte den Beschluss des obersten Gerichts mit den Worten: „[Dieses Urteil] bedeutet, dass die Religionsfreiheit, die aufgrund ihrer Verankerung in der Verfassung dem Zivilrecht unterliegt, dem islamischen Recht untergeordnet wird.“ Laut seiner Verfassung ist Malaysia ein säkularer Staat, in dem der Islam die Hauptreligion ist. Islamisten betrachten die Verfassung jedoch als überkommenes Relikt aus der Kolonialzeit.
Auf dem Weltverfolgungsindex von Open Doors rangiert Malaysia aktuell auf Platz 23 (Vorjahr: 31) unter den Ländern, in denen Christen wegen ihres Glaubens verfolgt werden.
Quellen: World Watch Monitor, Open Doors
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