Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung in Leichter Sprache

Es gibt eine Erklärung in Leichter Sprache auf einer eigenen Seite.
Sie ist leichter zu verstehen und erklärt die wichtigsten Inhalte einfach.
 
 

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.opendoors.de, die mobile App von Open Doors Deutschland im Apple App Store und Google Play Store sowie den Online‑Shop, der Teil unserer digitalen Dienstleistungen ist.

Diese Erklärung umfasst nicht die Social‑Media‑Kanäle von Open Doors Deutschland (z. B. Instagram, Facebook, YouTube, X). Da diese auf Plattformen Dritter betrieben werden, können wir die Barrierefreiheit nicht vollständig beeinflussen. Wir bemühen uns jedoch, unsere dort veröffentlichten Inhalte so barrierefrei wie möglich zu gestalten.

2. Stand der Barrierefreiheit

Diese Erklärung beruht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

  • § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA
  • EU‑Richtlinie 2016/2102
  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/1523
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die zugehörige BFSG-Durchführungsverordnung, soweit unsere digitalen Dienstleistungen darunterfallen

Open Doors Deutschland ist keine öffentliche Stelle im Sinne der BITV 2.0. Soweit jedoch digitale Dienstleistungen angeboten werden, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, gelten die gesetzlichen Anforderungen verbindlich. In allen übrigen Bereichen wenden wir die oben genannten Standards freiwillig im Sinne einer bestmöglichen digitalen Zugänglichkeit an.

Die Bewertung der digitalen Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung des Web-Teams von Open Doors Deutschland vom 11. Dezember 2025 auf Grundlage der WCAG 2.1 AA.

Letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 20. Januar 2026

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website, App und der Online‑Shop sind derzeit teilweise barrierefrei. Einige Bereiche entsprechen noch nicht vollständig den gesetzlichen Anforderungen. Die Gründe und geplanten Maßnahmen werden nachfolgend beschrieben.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Ältere Inhalte

Archivseiten und Kampagnenmaterialien, die vor dem 28.06.2025 erstellt wurden, entsprechen nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Begründung: Diese Inhalte basieren auf Printprodukten mit festen Layoutvorgaben. Eine barrierefreie Neugestaltung ist aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen nicht vorgesehen. Es handelt sich um Restbestände, die ggf. bei anhaltender Nachfrage unverändert nachgedruckt werden. Eine inhaltliche Überarbeitung findet nicht mehr statt. Auf Anfrage stellen wir jedoch textbasierte Alternativen zur Verfügung.

Videos

Untertitel: Eingebundene Videos enthalten keine eingebetteten Untertitel. Für Videos auf YouTube steht die Funktion der automatisch generierten Untertitel zur Verfügung. Für deren Qualität und Vollständigkeit kann keine Verantwortung übernommen werden. Für eingebundene Videos über den Anbieter 3Q stehen derzeit keine Untertitel zur Verfügung.

Audiodeskription und Volltext-Alternativen: Einige Videos enthalten bildlastige Passagen, deren Inhalt nicht allein über den Ton erschließbar ist. Eine Audiodeskription oder textliche Alternative ist derzeit nicht verfügbar.

Begründung: Die nachträgliche Erstellung entsprechender Alternativen ist mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Wir prüfen fortlaufend, ob eine Umsetzung künftig möglich ist. Auf Anfrage stellen wir textbasierte Zusammenfassungen bereit.

PDF-Dokumente und Präsentationsfolien

Kontraste (Text-zu-Bild und Text-zu-Hintergrund): Nicht alle PDF-Dokumente auf der Website sind barrierefrei, insbesondere hinsichtlich Kontrasten und Struktur.

Maßnahmen: Neu eingestellte PDF-Dokumente werden nach Möglichkeit in barrierefreier Version erstellt. Ältere Dokumente sollen sukzessive ersetzt werden – ausgenommen sind Materialien aus abgeschlossenen Kampagnen (siehe oben).

5. Barrierefreie Alternativen und Unterstützung

Für Inhalte, die derzeit nicht barrierefrei verfügbar sind, bieten wir auf Anfrage textbasierte Alternativen oder persönliche Unterstützung an. Wir bemühen uns, Ihnen die gewünschten Informationen in geeigneter Form bereitzustellen. Bitte nutzen Sie hierfür die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.

6. Hinweise zur Umsetzbarkeit

Open Doors Deutschland ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation. Wir bauen Barrieren Schritt für Schritt ab und verbessern unsere digitalen Angebote fortlaufend. Dabei achten wir darauf, unsere personellen und finanziellen Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen und unserem Satzungszweck sowie einer sorgfältigen Verwendung von Spendengeldern gerecht zu werden.

Einige Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind technisch oder organisatorisch sehr aufwändig. Wenn der Aufwand im Einzelfall unverhältnismäßig wäre, prüfen wir Alternativen, die einen vergleichbaren Nutzen bieten – zum Beispiel textbasierte Zusammenfassungen oder persönliche Unterstützung. Unser Ziel bleibt dabei, allen Menschen einen möglichst guten Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen.

7. Feedbackmechanismus

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website oder in der App auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:

  • Kontaktformular: https://www.opendoors.de/kontakt
  • E-Mail: info@opendoors.de
  • Telefon: +49 (0) 6195 67 67 0

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und umzusetzen.

Schlichtungsverfahren

Falls Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden:

8. Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Open Doors Deutschland ist eine gemeinnützige Organisation und keine öffentliche Stelle im Sinne der BITV 2.0. Daher besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines Gebärdensprachvideos. Die Erstellung eines Gebärdensprachvideos ist mit hohen Kosten verbunden. Derzeit steht kein Gebärdensprachvideo zur Verfügung. Wir prüfen regelmäßig, ob eine Umsetzung künftig möglich ist.

9. Aktualisierung

Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich – in der Regel im Juli – durch das Web-Team von Open Doors Deutschland überprüft und aktualisiert.