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Oberstes Gericht in Pakistan bestätigt Freispruch für Rimsha

Familie wird lebenslang mit Bedrohung leben müssen

KELKHEIM, 25. Januar 2013 (World Watch Monitor) – Der Oberste Gerichtshof in Pakistan hat einen Berufungsantrag gegen den Freispruch der 14-jährigen Rimsha Masih abgewiesen. Das Mädchen war im August 2012 beschuldigt worden, Seiten aus dem Koran verbrannt zu haben und wurde daraufhin der Blasphemie angeklagt.
Bereits im November hatte das Gericht in der Hauptstadt Islamabad Rimsha von allen Vorwürfen freigesprochen. Anschließend war ein Verfahren gegen einen muslimischen Geistlichen eröffnet worden, der im Verdacht steht, Beweise gegen das Mädchen gefälscht zu haben. Gegen Rimshas Freispruch hatte die Anklage bei der höchsten pakistanischen Instanz Berufung eingelegt. Quellen aus dem Vatikan mutmaßten, die Berufung könne als Zugeständnis an fundamentalistische Kräfte gewertet werden, zumal in diesem Jahr Parlamentswahlen in Pakistan bevorstehen.

"Die Gerechtigkeit hat gesiegt"

Paul Bhatti, Minister für nationale Harmonie, bestätigte gegenüber World Watch Monitor die Entscheidung des Obersten Gerichts und äußerte sich zufrieden über den Ausgang des Verfahrens. Gegenüber Radio Vatikan sprach er von "einer Zeit der Unruhe und Anspannung", doch letztlich habe die "Gerechtigkeit gesiegt". Bhatti ist der Bruder des 2011 ermordeten damaligen Ministers für Minderheiten, Shabaz Bhatti. Dieser hatte sich für eine Reform der pakistanischen Blasphemiegesetze ausgesprochen.

Risiko besteht weiter

Die Familie von Rimsha Masih stammt aus Meranabadi, einem ärmlichen Vorort von Islamabad. Von dort waren nach Bekanntwerden der Anklage Dutzende christlicher Familien geflohen, wie Mitarbeiter des christlichen Hilfswerkes LEAD berichteten. Wegen des schwebenden Verfahrens wagten sie selbst nach dem Freispruch aus Angst vor Übergriffen nicht, in ihre Häuser zurückzukehren.

Trotz des umfassenden Freispruchs, werden Rimsha und ihre Familie in Pakistan zeitlebens einem hohen Risiko ausgesetzt sein. Es gibt genügend vergleichbare Beispiele, bei denen militante Muslime Selbstjustiz geübt und für unschuldig erklärte Christen ermordet haben.

Wenig Hoffnung auf grundlegende Änderung

Pakistanische Anwälte vertraten die Auffassung, dass trotz des vielbeachteten Verfahrens keine Änderungen an Pakistans berüchtigten Blasphemiegesetzen zu erwarten seien. Menschenrechtsaktivisten hoffen jedoch darauf, dass aufgrund des besonders dramatischen Falls von Rimsha Masih, künftige Blasphemieklagen von den Gerichten anders bewertet werden. Immer wieder taucht in diesem Zusammenhang der Name von Asia Bibi auf, der ersten pakistanischen Frau, die aufgrund einer Blasphemieklage zum Tod verurteilt wurde. Sie erwartet nach wie vor die Vollstreckung des Urteils im Gefängnis.

Quellen: AsiaNews, Pakistan Christian Post, Vatican Radio, Fides, AFP

 

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