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Usbekistan: Razzia in Taschkenter Gemeinde

 

Vertreter der usbekischen Polizei, des Geheimdienstes, der Steuer-, Brandschutz- und Gesundheitsbehörde drangen am Sonntag, 16. Mai, in den Gottesdienst einer der größten protestantischen Gemeinden in der Hauptstadt Taschkent ein und führten eine fünfstündige Razzia durch. Das meldete der Arbeitskreis Religionsfreiheit der Deutschen Evangelischen Allilanz.

Wie Augenzeugen berichteten, hätten die Beamten ohne Vorankündigung und ohne eine entsprechende Genehmigung vorweisen zu können, Videoaufnahmen gemacht, Literatur und Computer konfisziert und das Geld aus den Opferstöcken beschlagnahmt. Von etwa 500 Gemeindegliedern seien die Ausweisdaten aufgenommen worden, ebenso Namen und Adressen der anwesenden Kinder sowie Autokennzeichen. Acht Gemeindeglieder, darunter Artur Avanesjan, der Stellvertreter des Gemeindepastors, wurden verhaftet und 24 Stunden festgehalten. Das Gebäude wurde versiegelt und der Strom abgeschaltet. Es wird berichtet, dass die Gemeinde seit über zehn Jahren offiziell registriert sei und den Behörden regelmäßig die gesetzlich geforderten Berichte vorlegt werden.

Haftstrafen für Christen
Am 18. Mai wurden drei der Verhafteten zu einer fünfzehntägigen Haftstrafe verurteilt; die übrigen fünf zu empfindlichen Geldstrafen. Wie aus dem offiziellen Protokoll der Gerichtsverhandlung hervorgeht, das der Organisation "LICHT IM OSTEN" vorliegt, sagten die Angeklagten aus, dass sich die Polizisten nicht ausgewiesen und keine entsprechende Genehmigung für ihre Maßnahmen vorgelegt hätten. Sie hätten die Angeklagten unter Druck gesetzt, diverse Erklärungen in der ihnen unbekannten usbekischen Sprache zu unterschreiben, ohne dass ein Übersetzer zur Verfügung gestellt worden sei. Laut Protokoll seien die Angeklagten für Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen und den öffentlichen Aufruf, sich deren Anordnungen zu widersetzen, verurteilt worden. Außerdem hätten sie die Gesetzgebung über religiöse Unterweisung verletzt und verbotenerweise Minderjährige in Aktivitäten der Religionsgemeinschaft einbezogen.

Quelle: ead.de

Gebetsanliegen:

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