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(Open Doors, Kelkheim) – Uganda hat im Februar 2026 einen neuen Gesetzentwurf zur Einführung eines landesweiten Systems von Scharia-Gerichten veröffentlicht. Falls das Parlament dem Entwurf zustimmt, würde der „Qadhis Courts Bill“ alle Ugander, einschließlich Christen und anderer Nicht-Muslime, dem islamischen Personenstandsrecht unterwerfen. Rechtsexperten zeigen sich alarmiert und befürchten negative Konsequenzen für Christen und andere Nichtmuslime.
Im Gespräch mit lokalen Partnern von Open Doors warnt der christliche Anwalt Solomon* aus Uganda vor weitreichenden Folgen, sollte der Gesetzentwurf angenommen werden. Man dürfe die Initiative nicht „als Justizreform abtun“. Genau diese Sichtweise vertreten jedoch Befürworter des Entwurfs: Laut ihnen formalisiert er lediglich bestehende Verfassungsbestimmungen.
Verfechter der Religionsfreiheit weisen unterdessen darauf hin, dass ein solches Gesetz ein landesweites System von Scharia-Gerichten in Uganda etablieren würde. Wie Solomon ausführt, zielt das Gesetz darauf ab, „islamische Gerichte mit verbindlicher Zuständigkeit für Muslime und sogar für Nichtmuslime einzurichten, die sich freiwillig unterwerfen“. Diese „freiwillige Unterwerfung“ von Nichtmuslimen unter die Autorität der Scharia-Gerichte ist ein zentraler Punkt. Bereits jetzt würden Christen aus Familien mit unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten in der Praxis oft dazu gezwungen, sich bei Rechtsstreitigkeiten „freiwillig zu unterwerfen“, erklärt Solomon.
Fikiru Mehari*, Ostafrika-Experte von Open Doors, betont die besondere Situation christlicher Konvertiten aus dem Islam: „In der Praxis bleiben solche Personen oft in familiären und gemeinschaftlichen Strukturen eingebunden, in denen der Umgang mit Streitbeilegung, Eheschließung und Erbschaft stark von religiösen Normen geprägt ist. Dies birgt das reale Risiko, dass eine ‚freiwillige‘ Teilnahme nicht völlig frei ist, sondern durch sozialen Druck oder ungleiche Verhandlungsmacht geprägt wird.“
Der Gesetzentwurf wurde vorgelegt, nachdem Muslime argumentiert hatten, es seien Mechanismen erforderlich, die „den kulturellen Besonderheiten muslimischer Gemeinschaften Rechnung tragen“.
Der Gesetzentwurf wurde dem Parlament offiziell vorgelegt, nachdem er am 27. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht worden war. Er befindet sich nun in der Ausschussphase, in der er vom Ausschuss für Rechts- und Parlamentsangelegenheiten geprüft werden soll.
Die Internationale Rechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) erklärt in einer Pressemitteilung, dass das Gesetz „Konversionen vom Islam verhindert und damit die Religionsfreiheit ernsthaft bedrohen wird. Es kommt zu schweren Menschenrechtsverletzungen, einschließlich schwerwiegender Auswirkungen auf Frauen und Mädchen.“ Nach der Scharia sind Männer und Frauen rechtlich nicht gleichgestellt. Bei Scheidung und Sorgerecht haben Männer häufig die endgültige Entscheidung inne und die Aussage einer Frau vor Gericht hat weniger Gewicht.
Darüber hinaus würde die im Gesetzentwurf vorgeschlagene zwingende und ausschließliche Zuständigkeit der Scharia-Gerichte für Angelegenheiten des Personenstandrechts laut ADF dazu führen, dass Christen oder andere Nicht-Muslime keine Möglichkeit mehr hätten, sich an Zivilgericht zu wenden, wenn es zu Familien-, Sorgerechts- oder Erbschaftsstreitigkeiten kommt, an denen ein Muslim beteiligt ist.
Zwar sieht der Gesetzentwurf vor, dass gegen Entscheidungen der Scharia-Gerichte beim Obersten Gerichtshof von Uganda Berufung eingelegt werden kann, doch müsste eine solche Berufung von einem muslimischen Richter und vier muslimischen Gelehrten verhandelt werden, wobei keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung stehen.
Über 80% der Einwohner Ugandas sind offiziell Christen. Das Land wird nicht auf dem Weltverfolgungsindex 2026 gelistet. Es zählt jedoch zum erweiterten Kreis der Länder mit einem ebenfalls hohen Maß an Christenverfolgung.
*Name geändert
Quellen: ADF International, Christian Post, Open Doors
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